Tagesmutter
Der Terminus Tagesmutter ist noch geläufig dennoch nicht mehr gebräuchlich. Seitdem es ein einheitliches Qualifizierungsmodell für Tagesmütter gibt, bezeichnet man die Absolvent*innen der Qualifizierung offiziell als Kindertagespflegeperson. Dabei handelt es sich um Personen, die selbstständig oder in Anstellung Kinder betreuen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt und zudem nicht gleichzusetzen mit Erzieher*innen oder Kinderpfleger*innen: >> s. Kindertagespflege.
Tagespflege
>> s. Kindertagespflege