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Tagesmutter

Der Terminus Tagesmutter ist noch geläufig dennoch nicht mehr gebräuchlich. Seitdem es ein einheitliches Qualifizierungsmodell für Tagesmütter gibt, bezeichnet man die Absolvent*innen der Qualifizierung offiziell als Kindertagespflegeperson. Dabei handelt es mich um Personen, die selbstständig oder in Anstellung Kinder betreuen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt und zudem nicht gleichzusetzen mit Erzieher*innen oder Kinderpfleger*innen: >> s. Kindertagespflege.

Tagespflege